Neue Regelungen im Maklerrecht zur Maklercourtage

03.03.2021

Seit 23. Dezember 2020 gelten für Maklerverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden, neue Regeln für die Maklerprovision. Die neuen Regelungen gelten beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) sowie für Eigentumswohnungen, soweit es sich beim Käufer der Immobilie um einen Verbraucher handelt.