Was tun, wenn der in der Kündigung geltend gemachte Eigenbedarfsgrund entfällt?
Grundsätzlich gilt, dass ein Wohnraummietverhältnis nur eingeschränkt unter Beachtung der gesetzlichen Gründe gekündigt werden kann. Häufig wird als Grund der Eigenbedarf genannt. Dieser Bedarf kann jedoch aus den verschiedensten Gründen nach erklärter Kündigung entfallen, z.B. wenn die begünstigte Person im Nachhinein einen anderen Wohnraum gefunden hat oder der für die Pflegekraft vorgesehene Wohnraum durch versterben der Pflegeperson nicht mehr benötigt wird. Damit stellt sich für den Vermieter die Frage, wie er diesem Umstand Rechnung tragen muss.
Auch ein Teil einer Ein-Zimmer-Wohnung kann untervermietet werden (LG Berlin, Urteil vom 07.04.2022, Az. 67 S 7/22)
Gemäß § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter von dem Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, wenn sich für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse ergibt. Ein solches berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn der Mieter vernünftige Gründe hat, die es rechtfertigen, dass er einen Teil seiner Wohnung an einen Dritten überlässt.
Rechtliche Probleme beim Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft (WG)
Bei Wohngemeinschaften liegt es in der Natur der Sache, dass häufig ein Bedürfnis für einen Mieterwechsel besteht. Man denke hier an die studentische WG, deren Mitglieder oft nach nur wenigen Jahren, wenn nicht Monaten, umziehen wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Umständen ein konkreter Mieterwechsel innerhalb einer WG ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden darf.
Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht umlagefähig (BGH Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20)
Im Jahr 2015 kündigte der Vermieter die Installation von Rauchwarnmeldern und die künftigen Miet- und Wartungskosten an. In der Betriebskostenabrechnung für 2016 wurden vom Vermieter Mietkosten für die Rauchwarnmelder in Höhe von 9,74 € erhoben. Sowohl durch das Amts- als auch durch das Landgericht wurde die Umlagefähigkeit dieser Kosten verneint. Diese Rechtsauffassung wurde nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
Die ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug bleibt auch bei innerhalb der Schonfrist erbrachten Zahlung wirksam
Der Mieter zahlte im Zeitraum von Juli 2018 bis April 2019 nur eine geminderte Miete, im Mai 2019 leistete er keine Zahlung. Der Vermieter erklärte hierauf die die fristlose, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Nach Erhebung der Räumungsklage beglich der Mieter den offenstehenden Mietzins. Das Amtsgericht verurteilte den Mieter trotz allem zur Räumung, da die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung durch die erfolgte Zahlung nicht hinfällig werde.
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung – BGH, Urteil vom 12.01.2022, XII ZR 8/21
Die Beklagte hat von der Klägerin für den Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Textilien aller Art Räumlichkeiten angemietet. Aufgrund behördlicher Anordnung beruhend auf der COVID-19-Pandemie, musste die Beklagte ihr Geschäft vom 19.03.2020 bis 19.04.2020 schließen. Die Beklagte hat für diesen Zeitraum keinen Mietzins entrichtet.
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nicht unbegrenzt
Betriebskostenabrechnungen sind an sich jährlich zu erstellen. Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode. Immer wieder gibt es jedoch Fälle, in denen der Vermieter pflichtwidrig keine Betriebskostenabrechnung vorlegt. Was sind die Konsequenzen? Mit einem solchen Fall hat sich der Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 07.07.2021, VIII ZR 52/20 auseinandergesetzt.
Mietvertraglicher Ausschluss der Eigenbedarfskündigung kann dem Ersteigerer der Immobilie nicht entgegengehalten werden
Zwangsversteigerungen von Immobilien sind schon lange keine Seltenheit mehr. Ist die Immobilie vermietet, muss der Mieter die Kündigung durch den neuen Eigentümer aufgrund Eigenbedarfs befürchten. Auch eine mietvertragliche Regelung schützt hiervor nicht, so der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15.09.2021, VIII ZR 76/20.
Formelle Anforderungen an Eigenbedarfskündigung für Tochter
Für die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung ist erforderlich, dass die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses im Kündigungsschreiben angegeben sind. Welche Anforderungen an ein solches Schreiben genau zu stellen sind, ist dabei eine Frage des Einzelfalls.
Erstes Grundsatzurteil des BGH zum Wohnungseigentums- modernisierungsgesetz (WEMoG)
Mit Urteil vom 07.05.2021, V ZR 299/19, hat der BGH entschieden, dass in bereits vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängigen Verfahren die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultierende Rechte geltend macht, fortbesteht, solange dem Gericht kein entgegenstehender Wille der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.