Kein Widerspruch bei nur geringfügigen Belehrungsfehler in der Widerspruchsbelehrung?
Sachverhalt: Die Kläger machen aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Bereicherungsrecht geltend. Die Versicherungsnehmer hatten mit der Beklagten fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherungen, Versicherungsbeginn 01.11.2002 bzw. 01.12.2002, abgeschlossen. Die Widerspruchsbelehrung lautete auszugsweise wie folgt:
Vorsicht bei Einreichung von Angeboten bei der Wohngebäudeversicherung
Nach den schlimmen Unwettern der letzten Wochen wird so mancher seine Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen müssen. Nach einem recht aktuellen Beschluss des OLG Rostock vom 08. Januar 2020 (Az. 4 U 136/19) ist bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen aber erhöhte Vorsicht geboten.
Corona Pandemie: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Viele Reisende glauben, dass ihre Reiserücktrittsversicherung auch bei Reisestornierungen aufgrund der Corona-Pandemie eingreift und sie damit gut abgesichert sind.