Online-Banking-Betrug – Nicht in jedem Fall haftet die Bank

21.09.2022

Fälle, in denen beim Online-Banking von dritter Seite in betrügerischer Weise auf fremde Bankkonten Zugriff genommen wird, sind heute leider keine Seltenheit mehr. Jedoch nicht immer muss der Schaden von der Bank ersetzt werden. Hat der Geschädigte gegen die ihm als Bankkunde obliegende Sorgfaltspflichten verstoßen, bleibt der Schaden an ihm hängen, so Urteil des Landgerichts Koblenz vom 01.06.2022, 3 O 378/21.

Die Klägerin nutzte als Kundin der beklagten Bank deren Online-Banking. Dabei musste jede Überweisung durch eine Sicherheitsnummer, die von einem TAN-Generator erzeugt wird, bestätigt werden. Als sich die Klägerin im November 2020 beim Online-Banking einloggte, öffnete sich durch ein Schadprogramm auf ihrem Computer ein Fenster, mit der Aufforderung eine „Demoüberweisung“ zu tätigen. Auch beim erneuten einloggen öffnete sich wiederum dieses Fenster und die Klägerin kam nunmehr der Aufforderung nach. Die von ihrem TAN-Generator erzeugte Sicherheitsnummer wurde von ihr eingegeben und das Schadprogramm führte eine reale Überweisung von ihrem Konto aus. Die Bankkundin vertrat den Standpunkt, dass der ihr dadurch entstandene Schaden von der Bank zu erstatten ist.

Diese Auffassung teilte das Landgericht Koblenz jedoch nicht und wies die Klage ab, mit der Begründung, dass die Bankkundin die ihr obliegende Sorgfaltspflicht in grob fahrlässiger Weise verletzt habe, als sie die „Demoüberweisung“ mit einer TAN ausgeführt habe. Vom Bankkunden könnte erwartet werden, dass sich ihm Zweifel aufdrängen, wenn für eine Demoüberweisung eine echte TAN eingegeben werden muss. Auch die hohe Summe hätte Anlass zur besonderen Vorsicht geboten. Wer einen derart groben Verstoß gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten begeht, der habe den Schaden selbst zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass abzuwarten bleibt, ob sich gegebenenfalls auch noch der Bundesgerichtshof zu dieser Thematik äußern wird.

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Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier