Rechtliche Probleme beim Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft (WG)

16.11.2022

Bei Wohngemeinschaften liegt es in der Natur der Sache, dass häufig ein Bedürfnis für einen Mieterwechsel besteht. Man denke hier an die studentische WG, deren Mitglieder oft nach nur wenigen Jahren, wenn nicht Monaten, umziehen wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Umständen ein konkreter Mieterwechsel innerhalb einer WG ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden darf. In dem Fall gab es im Mietvertrag keine Regelung zu dieser Frage.

Der BGH führt aus, dass zu berücksichtigen sei, dass es gesetzlich nicht vorgesehen ist, dass eine Vertragspartei einseitig die Vertragsparteien des Mietvertrages austauschen kann. Es könne ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden, dass die Gegenseite (der Vermieter) mit einem einseitig durch die Mieter bestimmten Mieterwechsel antizipiert einverstanden sei, denn durch ein solches Einverständnis entstünden dem Vermieter Nachteile (bzgl. der Möglichkeit der Mieterhöhung und der Beendigung des Vertragsverhältnisses insgesamt). Die Mieter seien zudem nicht schutzbedürftig, da die Möglichkeit besteht, schon beim Abschluss des Mietvertrags eine passende Regelung (einseitiges Austauschrecht der Mieter) zu vereinbaren. Zudem könne die WG für den Abschluss eines Mietvertrags eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Dies verschafft die Möglichkeit des (einseitigen) Wechsels der Mitglieder der GbR.


Ohne vertragliche Regelung komme es zwar auf die Umstände des Einzelfalles an, ob ein solches antizipiertes Einverständnis des Vermieters vorliegt. Hierfür sei aber ein klares Signal seitens des Vermieters notwendig. Ein solches zu beweisen wird im Regelfall für Mieter schwierig sein, einseitig gebliebene Vorstellungen der Mieter genügen nicht. Die Entscheidung ist zu begrüßen, da sie dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ entspricht und Mieter, wie dargelegt, gute Gestaltungsmöglichkeiten haben.


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Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kay in der Stroth