Rechtsanwalt Dr. Ronald in der Stroth erneut ausgezeichnet als „Top-Anwalt“ im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

RA-Dr-in-der-Stroth-kleinRechtsanwalt Dr. in der Stroth wurde in der Ausgabe Oktober/November 2016 des Magazins Focus-Spezial wiederum im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht als „Top-Anwalt“ ausgezeichnet. Diese Auszeichnung wurde ihm bereits im Herbst 2014 sowie im Herbst 2015 verliehen. Diese Auszeichnung erhielten neben Herrn Dr. in der Stroth lediglich 38 weitere Kollegen im Bereich „Süden“.