Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Reutlingen

Unter allen Rechtsgebieten führt die Vielzahl arbeitsrechtlicher Probleme in den häufigsten Fällen zu Prozessen vor Gericht. Unsere seit Jahrzehnten erfolgreiche Kanzlei berät Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Führungskräfte und Unternehmer in jedem Bereich dieses komplexen Themenfeldes. Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz unterstützt Sie dabei, kostspielige und langwierige Verfahren zu vermeiden sowie befriedigende Lösungen zu erreichen. Bei uns in Reutlingen finden Sie die dafür zwingend erforderliche Kompetenz und Erfahrung.

Hoch qualifizierte Fachanwälte für Arbeitsrecht wie Thomas Lenz und weitere juristische Experten stehen für die unterschiedlichen praktischen Probleme im Alltag bereit. Wir helfen Ihnen beim Erstellen beziehungsweise Prüfen von Arbeitsverträgen und vertreten Ihre Interessen bei Abmahnungen, Kündigungen sowie Fragen zur Vergütung oder Abfindung. Die Spezialisten unserer Kanzlei kennen die zahlreichen Fallstricke im Arbeitsrecht aus der Sicht aller Beteiligten. Sie beraten Mandantinnen und Mandanten auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und betreuen sie mit ihren modernen technischen Möglichkeiten. In Reutlingen und Umgebung ist die Kanzlei Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz für jeden Aspekt im Arbeitsrecht der ideale Partner.

Breites juristisches Feld Arbeitsrecht erfordert hohe Kompetenz

Der Arbeitsvertrag und seine Folgen

Neben fundierten fachlichen Kenntnissen erfordert das individuelle und kollektive Arbeitsrecht ein erhebliches Maß an Verhandlungsgeschick. Bereit der Abschluss eines Arbeitsvertrages birgt für beide Seiten Risiken. Manche Vereinbarung erweist sich nachträglich als unwirksam.

Unnötigen Ärger bereiten beispielsweise nicht berücksichtigte gesetzliche Auflagen oder widersprechende Regelungen aus Tarifverträgen. Arbeitnehmern drohen Einbußen durch unspezifische Vorgaben für variable Bestandteile des Gehalts und an Vorbehalte geknüpfte Sonderzahlungen. Zu gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen führen nicht selten unklare Regelungen zur pauschalen Abgeltung von Überstunden und zum tatsächlichen Arbeitsort. Bei Letzterem steht ohne konkrete Vereinbarung für den Arbeitnehmer nach billigem Ermessen der bundesweite Einsatz im Raum. Häufig übersehen beide betroffenen Parteien festgelegte Ausschlussfristen, in denen sie der jeweiligen Gegenseite eventuelle Ansprüche schriftlich anzeigen müssen.

Eine genaue Prüfung des Arbeitsvertrages vor der Unterzeichnung erspart Arbeitgebern wie Arbeitnehmern unliebsame Überraschungen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie zu den Chancen und Risiken beziehungsweise unterbreiten konkrete Vorschläge. Selbst bei bereits bestehenden Vereinbarungen hilft die Kenntnis über die juristische Bedeutung der Inhalte. Mitunter hebelt eine aktuelle richterliche Entscheidung eine seit Jahren existierende Abmachung aus. In Reutlingen verschafft Ihnen die Kanzlei Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz Klarheit, bevor unerwartete Schwierigkeiten auftreten.

Beendigung des Arbeitsvertrags durch Kündigung

Im Gegensatz zum einvernehmlichen Aufhebungsvertrag beendet eine Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig. Sie bedarf der schriftlichen Form und ist zugangsbedürftig. Für den Arbeitgeber empfiehlt sich beim Erstellen das Hinzuziehen eines Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht. Obwohl viele Betroffene zunächst schockiert reagieren, gelten für sie enge Fristen. Die Agentur fordert die Meldung als Arbeitssuchender innerhalb von drei Tagen. Wer sich mit einer Kündigungsklage zur Wehr setzen will, muss sie in drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht vorlegen. Eine sofortige Abstimmung mit unseren juristischen Fachleuten in Reutlingen verhindert das Versäumen dieser und weiterer möglicher Termine.

Im nächsten Schritt klären unsere Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, ob aufgrund der Betriebsgröße das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist. Wir prüfen, die nach betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Gründen zu unterscheidende Art hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Unsere Kanzlei bewertet gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Risiken eines juristischen Vorgehens. Mit prozesstaktischen Erwägungen sind wir durch die langjährige Erfahrung auf beiden Seiten bestens vertraut. Selbst wenn der Arbeitnehmer keine Weiterbeschäftigung anstrebt, lässt sich durch eine kluge Strategie für ihn einiges erreichen. Häufig führen Verhandlungen zu Kompromissen bei Abfindungen, Urlaubsansprüchen und Überstunden, Arbeitszeugnissen oder der Verlängerung von Kündigungsfristen. Die anwaltliche Beratung durch die Kanzlei Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz hilft Arbeitgebern und den von Kündigungen Betroffenen, ihr jeweiliges Ziel zu erreichen.

Die Abmahnung als letzte Warnung

Für unzufriedene Arbeitgeber stellt die Abmahnung einen wichtigen rechtlichen Schritt vor einer möglichen Kündigung dar. Diese Form einer Art „Gelben Karte“ erfordert präzise inhaltliche Aussagen, da die juristischen Hürden regelmäßig weiter anwachsen. Sowohl die Pflicht als auch der konkrete Verstoß des Arbeitnehmers sind exakt aufzuzeigen. Darüber hinaus muss das Papier eine Warnfunktion erfüllen. Für eine rechtmäßige Kündigung bedarf es beispielsweise bereits eines expliziten Hinweises in der Abmahnung, ob diese im Wiederholungsfall droht.

Regelmäßig empfehlen unsere Anwälte den Arbeitnehmern, gegen unwirksame Rügen nicht vorzugehen. Schließlich kann die Firma ihre spätere Kündigung damit nicht begründen. Dennoch gibt es häufig gute Argumente, eine Abmahnung mithilfe unserer Kanzlei aus den Personalakten entfernen zu lassen. Mitunter gefährdet sie das persönliche Fortkommen beziehungsweise eine schnelle Beförderung.

Daneben berät und vertritt sie Ihre Kanzlei Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz in zahlreichen weiteren Fragen des Arbeitsrechts. Insbesondere gilt das für Themen wie Betriebsrat, Sozialplan, Elternzeit, Sperrzeiten für Arbeitslosengeld, Vergütung oder Abfindungen. In allen Bereichen des Arbeitsrechts bieten unsere Anwälte in Reutlingen zuverlässige und diskrete Hilfe.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kümmert sich Thomas Lenz um Ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Kontakt
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E-Mail: hermann@braitinger-kollegen.de