Die richterliche Anordnung zur Abnahme der Fingerabdrücke des Beschuldigten zur Entsperrung eines Mobiltelefons ist zulässig

05.09.2023

Gegen den Beschuldigten läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem vorsätzlichen Handeln mit Betäubungsmitteln. Im Rahmen der richterlich angeordneten Durchsuchung wurde das Handy des Beschuldigten beschlagnahmt und die Abnahme und Nutzung der Fingerabdrücke des Beschuldigten zum Zwecke der Entsperrung des Handys angeordnet.