Keine Prospekthaftung des Erwerbers eines Kommanditanteils
08.12.2020
Der Kläger beteiligte sich auf der Grundlage eines Prospekts im Juni 2011 als Treugeber mit einer Einlage von 200.000 € an der U GmbH & Co. KG. Gründungs- und Treuhandkommanditistin des Fonds war die S-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 2015 erwarb die Beklagte deren Kommanditanteil. Der Kläger begehrte nunmehr gegenüber der Beklagten wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen Schadenersatz.