Pfändungsfreibetrag – BGH ändert seine Rechtsprechung

21.07.2023

Bisher galt, dass die gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den weiteren Unterhaltsberechtigten auch dann vollumfänglich zu beachten sind, wenn der Schuldner diese nur teilweise erfüllt. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr aufgegeben, Beschluss vom 18.01.2023, VII ZB 35/20.