Pfändungsfreibetrag – BGH ändert seine Rechtsprechung
21.07.2023
Bisher galt, dass die gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den weiteren Unterhaltsberechtigten auch dann vollumfänglich zu beachten sind, wenn der Schuldner diese nur teilweise erfüllt. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr aufgegeben, Beschluss vom 18.01.2023, VII ZB 35/20.