Corona Pandemie: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

31.08.2020

Viele Reisende glauben, dass ihre Reiserücktrittsversicherung auch bei Reisestornierungen aufgrund der Corona-Pandemie eingreift und sie damit gut abgesichert sind. Dem ist leider aber nicht so. Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann ein, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Die versicherten Gründe ergeben sich dabei aus den Vertragsbedingungen. Dazu gehören z.B. unerwartet schwere Erkrankungen, Arbeitsplatzverlust und schwere Unfälle. Reisewarnungen des auswärtigen Amtes stellen hingegen kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung dar. Ebenso wenig greift die Reiserücktrittsversicherung bei individuellen Ängsten vor Ansteckung.

Hinzu kommt, dass viele Reiserücktrittsversicherungen Klauseln enthalten, die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausschließen. Covid-19 gilt seit dem 11. März 2020 als Pandemie. Kann der Versicherungsnehmer die gebuchte Reise also nicht antreten, weil er an Covid-19 erkrankt ist, erstatten viele Reiserücktrittsversicherungen die anfallenden Stornokosten nicht. Hier gilt es, sich die jeweiligen Versicherungsbedingungen vor Versicherungsabschluss genau anzusehen, um im Falle einer Erkrankung an Covid-19 abgesichert zu sein.

Haben Sie hierzu noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Lena Schäfer