26.03.2020

Die Corona-/ COVID-19-Pandemie hat gravierende, teils existenzbedrohende Auswirkungen auf weite Teile der Wirtschaft. Für Unternehmen stellen sich dabei verschiedene arbeitsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen, wie beispielsweise:

Besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Kurzarbeit (unter den nunmehr erleichterten Voraussetzungen)? Welche vertragsrechtlichen Auswirkungen haben vereinbarte Klauseln zu „höherer Gewalt“? Wie sieht es mit Rücktritts-, Kündigungs- oder Stornierungsrechten aus? Liegt ein Fall von Unmöglichkeit vor oder ist die Geschäftsgrundlage weggefallen bzw. gestört und welche rechtlichen Folgen ergeben sich daraus? Welche Schlussfolgerungen sind aus der Corona-Pandemie für die Gestaltung künftiger Verträge zu ziehen? Inwieweit sind umgehend rechtliche Schritte einzuleiten, um nachteilhafte Konsequenzen zu verhindern?

Hierbei ist auch die geplante gesetzgeberische Änderung, dass es für einen Großteil der Schuldverhältnisse ein Leistungsverweigerungsrecht begründen soll, falls die Schuldner die Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen (welche vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden) derzeit wegen der Folgen der COVID-19-Pandemie nicht erfüllen können, genauestens im Auge zu behalten.

Im Mietrecht sind gesetzliche Änderungen in Bezug auf die Kündigungsmöglichkeiten der Vermieter geplant, wenn Mieter ihre Mietschulden aufgrund der Corona-Krise nicht oder nicht vollständig begleichen können. Hier gilt es ebenfalls die gesetzgeberische Entwicklung genauestens zu beobachten und dann im jeweiligen Einzelfall die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und ggf. die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Auch die Sportbranche ist von der Corona-Pandemie massiv betroffen. In fast jeder Sportart ruht der Trainings- und Wettkampfbetrieb. Vor allem die Ungewissheit, wann ein geordneter Spielbetrieb wieder möglich sein wird, stellt Vereine, Ligen, Verbände, Sponsoren und Wettkampfveranstalter vor so wohl noch nie dagewesene Schwierigkeiten. Das hierbei zu empfehlende Krisenmanagement sollte sich an den jeweiligen (oftmals besonderen) Einzelfallumständen orientieren und stets die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie im Blick behalten.

Bei diesen und weiteren rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne dahingehend, welche der vom Staat zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (Beantragung von Kurzarbeit, Steuerstundung und/oder Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer, Hilfskredite, Zuschüsse etc.) für Sie am passendsten erscheinen und wo die entsprechenden Anträge gestellt werden sollten.

Wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere zentrale E-Mail-Adresse mail@braitinger-kollegen.de oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf (07121) 9329-0.