Corona Pandemie: Reisen nach dem 15. Juni 2020

17.06.2020

Die Bundesregierung hat beschlossen, die weltweite Reisewarnung am 15. Juni 2020 für 29 Staaten aufzuheben und durch Reisehinweise zu ersetzen. Hierzu gehören die Mitgliedstaaten der EU, Großbritannien, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass es in den betreffenden Ländern keine Einreiseverbote oder großflächige Ausgangssperren mehr gibt. Für Pauschalreisende bedeutet dies weiterhin, dass wenn die gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt wird, dieser den vollen Reisepreis zurück zu erstatten hat. Änderungen ergeben sich hingegen für die Reisenden, die selbst die gebuchte Reise stornieren wollen, weil sie aufgrund der Corona-Pandemie auch weiterhin auf Reisen ins Ausland verzichten möchten. Wird die gebuchte Reise vom Reiseveranstalter weiterhin angeboten, fallen bei einer Stornierung Kosten für den Kunden an, die bis zur Höhe des gesamten Reisepreises gehen können. Hierbei gilt in der Regel, je früher storniert wird, desto mehr bekommt man zurück. Viele Veranstalter bieten aber auch kostenfreie Umbuchungen an. Individualreisende haben es meist schwerer. Nach deutschem Recht gilt, dass sie keine Zahlungen leisten müssen, wenn sie die gebuchten Leistungen nicht nutzen können. Für gebuchte Leistungen im Ausland hängt die Rückerstattung aber von den jeweiligen nationalen Gesetzen ab. Oft ist man auf die Kulanz des Dienstleisters angewiesen. Die Korrespondenz gestaltet sich hierbei meist schwierig. Wurde die Leistung über eine Website in Deutschland gebucht, kann im Streitfall zumindest vor deutschen Gerichten geklagt werden.

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