Fortschreitung der Düsseldorfer Tabelle auch für die Vergangenheit

18.07.2023

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2022 erfolgte eine Erweiterung der Einkommensgruppen bis auf 11.000,00 €. Jedoch auch für vergangene Unterhaltszeiträume kann bei hohem Elterneinkommen auf die neu eingeführten Einkommensgruppen zurückgegriffen werden, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2022, 1 UF 78/22. Um zu gewährleisten, dass die vom Bundesgerichtshof geforderte Bedarfsbemessung auch ohne konkrete Bedarfsermittlung bei hohen Elterneinkünften nach einem anerkannten Maßstab erfolgt, ist, so das OLG Düsseldorf, die Fortschreitung der Düsseldorfer Tabelle angezeigt. Ein Verstoß gegen Grundsätze der Düsseldorfer Tabelle ist darin nicht zu sehen, nachdem auch die alten Fassungen eine Abweichung nach oben je nach Einzelfall zugelassen haben.

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Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier