Vorsicht bei der Erbausschlagung

15.03.2023

Die Motive, die einen Erben zur Erbausschlagung veranlassen können, sind vielfältig. Nicht immer ist der Grund hierfür eine Überschuldung des Nachlasses, oftmals soll mit der Erbausschlagung auch eine bestimmte Erbfolge erzielt werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten.

So hatte sich das OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2022, 3 W 59/22, mit folgendem Sachverhalt auseinanderzusetzen: Die Erblasserin war 2021 verstorben ohne ein Testament zu hinterlassen. Sie hinterließ ihren Ehemann und zwei Söhne. Die Eltern der Erblasserin lebten noch. Die Söhne wollten, dass der Vater Alleinerbe wird. Nach erfolgter Beratung durch eine Notarin, dass das Vorhandensein der Eltern der Erblasserin kein Problem darstelle, sie mit der Erbausschlagung ihr Ziel erreichen, schlugen sie die Erbschaft aus.

Diese Auskunft traf jedoch nicht zu und durch die Erbausschlagung wurden die Eltern der Erblasserin Miterben. Die Söhne der Erblasserin erklärten hierauf die Anfechtung der Ausschlagung und beantragten zusammen mit ihrem Vater einen gemeinschaftlichen Erbschein. Das Nachlassgericht verweigerte den beantragten Erbschein mit der Begründung, ein die Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum würde nicht vorliegen.

Die hiergegen eingelegte Beschwerde beim OLG Brandenburg hatte jedoch Erfolg. Aufgrund der Äußerungen der Söhne in ihrer Ausschlagungserklärung, aber vor allem aus dem vorgelegten Schriftverkehr mit der Notarin, die sie beraten hat, ergebe sich, dass die Söhne der Erblasserin davon ausgegangen sind, dass ihr Vater durch ihre Ausschlagung unmittelbar auch ihre Erbteile erhält und zum Alleinerben wird.

Für das Gericht stand damit fest, dass sie zurecht davon ausgehen durften, dass außer ihrem Vater keine weiteren Personen als Erben in Betracht kommen würden. Dies stelle einen beachtlichen Inhaltsirrtum dar, der die Anfechtung rechtfertige. Jedoch Achtung, diese Entscheidung hätte auch anders ausfallen können, wenn die äußeren Umstände nicht, wie vorliegend, dokumentiert hätten werden können.

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Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier