Zehnjährige Verjährungsfrist für Grundstücksvermächtnisse
Ein Ehepaar setzte sich per Testament zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des überlebenden Ehegatten sollten die beiden Kinder und zu gleichen Teilen erben. Des Weiteren verfügte das Ehepaar, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der Immobilienbesitz vermächtnisweise den Enkelkindern zufallen soll. Der überlebende Ehegatte verstarb 2009. Die beiden Kinder verstarben im Jahr 2019.
Anfechtung der Ausschlagung wegen falscher Überzeugung von Überschuldung
Eine plötzliche und unerwartete Erbschaft führt oft zu der Frage, wie zu verfahren ist, insbesondere dann, wenn man den Nachlass in einem chaotischen Zustand vorfindet. Oft geht der Rat dann schnell dahin, die Erbschaft auszuschlagen, um nicht für die Schulden des Verstorbenen zu haften. Stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass der Nachlass einen nicht zu vernachlässigenden Wert hat, kann im Einzelfall eine Anfechtung der Ausschlagungserklärung einen Ausweg bieten.
Kein Ausschluss des Ehegattenerbrechts trotz anhängigem Scheidungsverfahren
Im Oktober 2008 beantragte der Erblasser die Scheidung. Ein zunächst anberaumter Verhandlungstermin wurde aufgehoben, weil außergerichtliche Verhandlungen bezüglich des nachehelichen Unterhalts und Zugewinnausgleichs liefen. Die Ehefrau des Erblassers wollte ohne Klärung dieser Folgesachen nicht geschieden werden. Das Verfahren wurde dann von den Parteien nicht mehr weiter betrieben. Der 2019 verstorbene Erblasser hinterließ kein Testament. Nach seinem Tod beantragte der Bruder des Erblassers einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweisen sollte. Dem widersprach die Noch-Ehefrau des Erblassers.
Das eigenhändige Testament und seine Tücken
Häufig steht der Erblasser vor der Frage, was bei einem eigenhändigen Testament zu beachten ist. Laut Beschluss des OLG Köln vom 22.07.2020 können Änderungen eines Testaments zwar grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden, Voraussetzung ist jedoch, so das OLG Köln, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind.
Pflichtteilsansprüche sind auch bei ungewissen Verbindlichkeiten zu bedienen (OLG Koblenz)
Werden Pflichtteilsberechtigte im Rahmen testamentarischer Verfügungen nicht bedacht bzw. wird das Zugewandte durch den Pflichtteilsberechtigten ausgeschlagen, stehen dem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich Pflichtteilsansprüche zu. Diese Ansprüche wurden vorliegend durch die Erbin nicht bestritten, allerdings wurde von der Erbin geltend gemacht, dass gegenüber dem Nachlass vorrangig noch eine zweifelhafte Forderung von rund 57.000,00 € bestehe, sodass sie sich nicht in der Lage sehe, die Höhe der berechtigten Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten zutreffend zu beziffern.
Keine Schmälerung der Pflichtteilsansprüche durch Vermächtnisse
Häufig unterliegen Erblasser dem Irrtum, dass soweit der Nachlass mit Vermächtnissen belastet wird, dies sich auch rechnerisch auf die Pflichtteilsansprüche auswirkt.
Nachträglicher Testamentsentwurf führt nicht zum Testamentswiderruf
Die Erblasserin setzte in einem Testament im Jahr 2010 ihren Sohn als befreiten Vorerben und eine Stiftung für behinderte Menschen zur Nacherbin ein.
Kein Verlust des Ehegattenerbrechts trotz möglicher Scheinehe
Der Erblasser hinterließ zwei Söhne und seine zweite Ehefrau, die er noch kurz vor seinem Tod heiratete.
Erbschaft- und Schenkungssteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater
Mit Urteil vom 05.12.2019, Az. II R 5/17 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wenn ein Kind von seinem biologischen Vater erbt...
Der Begriff „Abkömmling“ erfasst auch Enkel und Urenkel
Geben Eheleute in ihrem gemeinsamen Testament an, dass Erben des Letztversterbenden "unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge zu gleichen Anteilen" sein sollen...